Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist in meiner Praxis nicht möglich. Heilkundliche Handlungen sind gemäß §4, Nr.14 USTG umsatzsteuerbefreit.

Die Dinge der Welt haben immer den Wert, den wir Ihnen beimessen.

Molière


Therapie von Einzelpersonen (Privat)


Grundlage der Abrechnung für Privat-Versicherte ist die Gebührenordnung für den Heilpraktiker (GebüH).

Je nach den Bedingungen Ihrer Versicherung, kann es notwendig sein nach fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Psychotherapie an ihre Versicherung zu senden.

Bitte erkundigen Sie sich, wenn möglich schon vor dem Erstgespräch, bei Ihrem Versicherungsträger, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Vertrag abgedeckt sind.

Die Kosten für Privatversicherte betragen

105,00 € je Sitzung von 55 Min.


Gruppentherapie


Gruppentherapien sind in meiner Praxis nur als Selbstzahler möglich.

Die Kosten einer Gruppentherapie betragen

40,00 je Teilnehmer je Sitzung von 90 Min.

Selbstzahler


Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Weil der zusätzliche Zeitaufwand mit der Versicherung auch für mich entfällt, genießen Sie den Vorteil eines ermäßigten Preises.

Die Kosten für Selbstzahler betragen

95,00 je Sitzung von 55 Min.


Paar- und Familienberatung/-therapie


Paar- und Familienberatung oder -Therapie gelten als individuelle Wunschleistungen und werden, zur Zeit, weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenversicherungen finanziert.

Die Kosten für Paarberatung/- therapie betragen

145,00 € je Sitzung von 90 Min.

Die Kosten für Familienberatung/-therapie betragen 

155,00  je Sitzung von 90 Min.


Terminabsage

Mit dem Beginn der Beratung bzw. Therapie verpflichten Sie sich, die fest vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfall rechtzeitig, d.h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen. Das können Sie gerne durch eine schriftliche Benachrichtigung per Email oder SMS oder eine persönliche telefonische Absage tun.

 

Da in meiner Praxis nach einem geregelten Bestellsystem gearbeitet wird, und zu jedem Termin nur ein Patient einbestellt ist, wird dem Klienten bei nicht rechtzeitiger Absage ein Ausfallhonorar in voller Höhe der Sitzung berechnet.

Bei Nichtwahrnehmung eines Gruppentermins ohne rechtzeitige Absage (min. 48 Stunden Vorlauf ), wird das Honorar ebenfalls voll berechnet.